technische Einrichtung EEG §6


Das EEG 2012 schreibt, zur Netzstabilisierung, entweder eine technische Einrichtung zur ferngesteuerten Wirkleistungsbegrenzung oder bei Anlagen bis 30 kWp alternativ eine Begrenzung auf 70% der Anlagenleistung vor.

Bei vielen Anlagen bis 30kWp wurde aus Kostengründen die 70%-Regelung angewendet und Mindererträge von 3-5% in Kauf genommen. Die Ertragsminderung ist vorallem abhängig vom Anlagentyp und Ausrichtung der PV-Fläche(n). In manchen Fällen kann der Ertragsverlust verringert werden durch den nachträglichen Einbau einer Fernsteuereinheit des Netzbetreiber, einer intelligenten Steuerung oder bei mehreren Dachausrichtungen durch Umverdrahtung der Modulstränge.

Ob und welche Möglichkeiten für Sie sinnvoll sind können wir gerne in einen Beratungsgespräch erläutern.